Barriererfreiheitserklärung
Die Gaststätte am Bahnhof in Taubenheim - Inh. Kerstin Jähne unterliegt der Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Ich bin deshalb nicht verpflichtet, meine Online-Angebote nach den Anforderungen des BFSG barrierefrei zu gestalten. Trotzdem enthält diese Website durch das verwendete CMS bereits zahlreiche Kriterien zur Barrierefreiheit.
Ich arbeite selbstverständlich daran, auch meine digitalen Inhalte noch nutzerfreundlicher und für Alle zugänglich zu machen. Bei Fragen oder für Unterstützung bei der Nutzung meines Online-Angebotes kontaktieren Sie mich gern telefonisch oder per E-Mail.
Übrigens: Unser Biergarten und ein Zugang zu den Gasträumen sind weitgehend barrierefrei - und wenn mal nicht, helfen wir gern. Das war schon immer so, auch ohne EU ...